Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Noack Consulting GmbH, vertreten durch Maximilian Noack, Bornheimer Straße 127, 53119 Bonn.

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind, soweit gesetzlich zulässig, Grundlage für alle Verträge, die die Noack Consulting GmbH mit seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber) schließt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Noack Consulting GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss zwischen der Noack Consulting GmbH und dem Auftraggeber erfolgt fernmündlich, durch Videoaufzeichnung oder schriftlich. Eine Auftragsbestätigung soll nach Möglichkeit erfolgen.

3 Leistungen von Noack Consulting GmbH / Verpflichtungen des Auftraggebers

(1) Die Noack Consulting GmbH erbringt für Unternehmen, Dienstleister, Berater und sonstige Unternehmen aus dem Mittelstand individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des BGB. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei der Leistungserbringung steht der Noack Consulting GmbH ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. Die Noack Consulting GmbH darf sich auch der Hilfe dritter Personen bedienen.

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf Anforderung zu erbringen. Unterlässt er eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch der Noack Consulting GmbH unberührt.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich unverzüglich kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen der Noack Consulting GmbH im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. die Google Places-PIN, Login-Daten für Google AdWords oder Zugangsdaten zur Facebook-Seite). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er auf Nachfrage erfahren kann.

(5) Kommt es zu Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat er den Mehraufwand zu tragen.

(6) Für den Auftraggeber besteht eine Hinweispflicht, soweit eine Verletzung einer fremden Marke oder ein Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift in Betracht kommen könnte. Ihm ist bekannt, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Noack Consulting GmbH nicht verantwortlich und es berührt nicht den Vergütungsanspruch.

(7) Budget für Werbekampagnen ist in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten.

4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern durch schriftliche Sondervereinbarung Werkvertragsrecht eingreift und eine Abnahme notwendig ist, gilt nachstehendes:

(2) Die Noack Consulting GmbH kann vom Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung deren Abnahme verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die Noack Consulting GmbH kann dem Auftraggeber eine Frist zur Teil- bzw. Gesamtabnahme setzen. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel ist ein Mängelprotokoll vom Auftraggeber anzufertigen und an die Noack Consulting GmbH zu übergeben. Für den Zugang haftet der Auftraggeber.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist die Noack Consulting GmbH berechtigt und verpflichtet, diese zu bearbeiten und zu beseitigen. Es besteht ein zweimaliges Nachbesserungsrecht. Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(6) Die Parteien vereinbaren, bei Streit über das Bestehen eines erheblichen Mangels vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten Sachverständigen anzuhören. Die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen ist von beiden Teilen je zur Hälfte vorzuschießen. Je nach Feststellung des angerufenen Sachverständigen verteilen sich die Kosten auf die Parteien.

(7) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

5 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

(2) Die Bezahlung der Leistungen hat sofort nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat auch für Folgeaufträge Geltung.

(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Noack Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs.

(3) Pausierungen des Vertrags, soweit vom Auftragnehmer eingeräumt, können maximal für die Dauer von 1 Monat vom Auftraggeber angesetzt werden.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per E-Mail oder postalisch.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Noack Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig bei der Noack Consulting GmbH vorliegen, beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Bei Zahlungsverzug besteht ein Zurückbehaltungsrecht von der Noack Consulting GmbH. Weitere Leistungen müssen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht ausgeführt werden. Kündigt Noack Consulting GmbH den Vertrag wegen Zahlungsverzug fristlos, wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geschuldet.

8 Verhalten und Rücksichtnahme

Die Parteien vereinbaren das Verhalten ordentlicher Kaufleute. Sie können Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business, Trustpilot) im gegenseitigen Einvernehmen abgeben. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

9 Schutzrechte Dritter

Der Auftraggeber gewährleistet, dass überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt Noack Consulting GmbH von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

10 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Noack Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet wurde. Bei vereinbarter Ratenzahlung entsteht das Recht erst mit vollständiger Zahlung.

(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

11 Urheberrechte

Der Auftrageber versichert, dass er an allen Bildern, Videos, Texten und Datenbanken, die von Noack Consulting GmbH veröffentlicht werden, die Urheberrechte hat. Alle durch Noack Consulting GmbH erstellten Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Grafiken) sind Urheberrechtlich geschützt, und dürfen ohne Zustimmung durch Noack Consulting GmbH nicht verwendet werden.

12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches anderweitig eingeräumt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13 Haftung

(1) Die Noack Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Sollten Teile der AGB unwirksam sein, sind nicht die AGB in ihrer Gesamtheit unwirksam. Die Parteien verpflichten sich, für unwirksame Bestimmungen eine Regelung zu finden, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Noack Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Noack Consulting GmbH.

(AGBs Stand Januar 2024)
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